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  • Kriegsdienstverweigerung

Kriegsdienstverweigerer bei uns und weltweit

„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“
Art. 4 Abs. 3 Grundgesetz

Die Landeskirche engagiert sich für die Rechte von Kriegsdienstverweigerern national und international.

Auch nach Aussetzung der Einberufung zum Wehrdienst haben Soldatinnen oder Soldaten das Recht, aus Gewissensgründen den Kriegsdienst an der Waffe zu verweigern. Bei Fragen zur Kriegsdienstverweigerung können Sie sich an den Beauftragten für Friedens- und Versöhnungsarbeit oder an die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden wenden.

Das Kriegsdienstverweigerungs-Netzwerk Connection e.V. hat zur Unterstützung russischer, belarussischer als auch ukrainischer Kriegsdienstverweigerer und Deserteure eine Beratungshotline „Get out“ in russischer Sprache eingerichtet.

Ansprechpartner

Michael Zimmermann

Beauftragter für Friedens- und Versöhnungsarbeit der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens

in der Arbeitsstelle Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung
Paul-List-Str. 19
04103 Leipzig

Telefon: 0341 9940 625
michael.zimmermann@evlks.de